Winterdienst
Schnee macht zwar sehr vielen Menschen Freude, kann aber auch Ärger bereiten. Wenn sich die weiße Pracht in grauen Matsch verwandelt oder überfrierende Nässe den Bürgersteig zur Eisbahn werden lässt, hört der Spaß auf. Schuften im Morgengrauen, wie Schnee schippen oder Salz streuen, ist nicht jedermanns Sache – und doch muss es zwingend gemacht werden. In der Zeit vom 1. Dezember bis 28. Februar bieten wir Ihnen unseren Winterdienst mit ununterbrochener Verfügbarkeit und nach den gesetzlichen Bestimmungen an.